Flächenzerschneidung, (z.B. durch Verkehrswege)
(©Foto: Hans / Pixabay)
Flächenzerschneidung
Mit Flächen- oder Landschaftszerschneidung (auch Landschaftsfragmentierung) wird die räumliche Trennung von Landschaftselementen und gewachsenen ökologischen Zusammenhängen zwischen
räumlich verbundenen Landschaftsbereichen bezeichnet. Sie ist nicht mit der (Landschafts-)Zersiedelung, also dem oben beschriebenen Flächenverbrauch, zu verwechseln, der auch eine
trennende Wirkung entfalten kann. Die Landschaftszerschneidung hat ihre Ursachen neben der Ausweitung von bebauten Siedlungsflächen vor allem beim Bau von Verkehrswegen (Straßen, Bahntrassen,
Kanäle) und anderen Infrastrukturmaßnahmen (Hochspannungsleitungen), im Wald auch von Militär- und Industrieanlagen (seit der Energiewende auch
Windkraftanlagen).
Auswirkungen
Landschaftszerschneidende Elemente wirken für viele Tier- und Pflanzenarten als „Barrieren" und verkleinern, zerteilen und isolieren deren Lebensräume. Landschaftszerschneidung kann zum Rückgang von Tier- und Pflanzenarten führen und gefährdet der Artenvielfalt (Biodiversität). Sie behindert den genetischen Austausch zwischen getrennten Tierpopulationen. Die verbleibenden Flächen können sich als zu klein für den Fortbestand einer Art erweisen. Je nach Art des Lebewesens wirkten sich Breite und Art der Trennung verschieden aus. Für Kriechtiere kann sich bereits ein schmaler Weg als unüberwindliche Barriere erweisen.
Landschaftszerschneidung durch Verkehrsschneisen, Dämme, Gräben oder durch Siedlungsbänder hat nicht nur negative Folgen für Fauna und Flora, sondern auch für das Kleinklima. Bauwerke stellen Hindernisse dar, die Kalt- bzw. Frischluftschneisen trennen, umleiten oder zumindest behindern und bremsen. Die Zerschneidung hat darüber hinaus negative Wirkungen auf den Wasserhaushalt, das Landschaftsbild und den Erholungswert. Mit einer Zerschneidung einhergeht eine Vergrößerung der Randeffekte (Verlärmung, Schadstoffeinwirkung) und eine Verkleinerung der zerschnittenen Lebensräume.
Die Auswirkung der Landschaftszerschneidung ist umso gravierender, je naturnäher eine Fläche ist. Mithin ist eine Zerschneidung von Waldflächen wegen ihrer Naturnähe als gravierender anzunehmen als alle übrigen Landschaftsnutzungsformen.
Das Ausmaß der Landschaftszerschneidung kann durch Ermittlung und Kartierung der so genannten "effektiven Maschenweiten" ermittelt werden. Dabei handelt es sich um alle im „Netz" der genannten Trassen und Siedlungsgebiete verbleibenden Freiflächen. Der Zerschneidungsgrad ist hauptsächlich abhängig von der Bevölkerungsdichte und der Topografie. Generell sind die ebenen Räume wie die Kocher-Jagst-Ebene, die Filder und der Bodenseeraum stärker zerschnitten als die hügeligen oder bergigen.
Unter den unzerschnittenen Freiräumen (Schwarzwald, Schwäbische Alb) kommt den großflächig unzerschnittenen Gebieten mit einer Größe von mehr als 100 km² eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt und die Sicherung der Naturgüter Boden, Wasser, Luft und Klima zu.
Die Analyse der langfristigen Entwicklung in Baden-Württemberg ergab, dass der Zerschneidungsgrad im Zeitraum von 1930 bis 1998 stark gestiegen ist und der Wert der effektiven Maschenweite entsprechend stark abgenommen hat. Der durchschnittliche Landeswert nahm 1930 von 22,9 km² auf 12,9 km² im Jahr 2004 ab (Rückgang von 40%). Die Anzahl der unzerschnittenen Freiräume über 100 km² hat sich von 11 (4,2% der Landesfläche) im Jahr 1930 auf 6 (2,1% der Landesfläche) im Jahr 1998 halbiert.
Die effektive Maschenweite des Rems-Murr-Kreises insgesamt liegt bei 13,9 km² (zum Vergleich: Durchschnitt Baden-Württemberg: 21,2 km², der Ortenaukreis bei 54,2 km² je größer die Zahl, umso unzerschnittener der Raum). Die effektive Maschenweite der Wälder im Rems-Murr-Kreis liegt bei 4,7 km² (Baden-Württemberg: 7,5 km², Freudenstadt 31,3 km²; Bodenseekreis 1,1 km²).
Neuere Untersuchungen zeigen, dass es deutschlandweit nur noch 140 zusammenhängende Wälder mit einer Größe von mehr als 50 km² gibt.
Schlußfolgerungen
Nur der konsequente Verzicht auf landschaftszerschneidende Maßnahmen kann eine Verschärfung der Auswirkungen verhindern. So müsste im Rahmen der Bauordnung und Bauplanung im frühen Stadium Rechenschaft darüber abgelegt und stark gewichtet werden, wie sich eine Baumaßnahme auf Landschaftsverbrauch und Landschaftszerschneidung auswirkt.
Konkret wird seit einigen Jahren versucht, durch so genannte Tierquerungshilfe, etwa Grünbrücken über und Amphibientunnel unter Straßen, die Auswirkungen der Landschaftszerschneidung abzumildern. Dies ist aber eher als Behandlung von Symptomen zu werten, wo präventive Maßnahmen das Mittel der Wahl wären.
Zu diskutieren ist in diesem Zusammenhang auch die Wirkung punktueller Störungen im Wald, etwa eine Industrieansiedlung in Form von Windkraftanlagen.